Praktische Abrechnungstipps für Osteopathen
Osteopathische Leistungen in der Abrechnung optimieren
Wie sie Ihre Rechnungsstellung optimieren können
Als Osteopath kennen Sie die hohe Bedeutung präziser Fachbegriffe zur Beschreibung Ihrer Behandlungen. Begriffe wie „viszerale Therapie“ oder „craniosacrale Therapie“ sind für Ihre Praxis und Ihre Arbeit essenziell. Jedoch kann es bei der Abrechnung mit Kostenträgern, insbesondere bei der Einreichung von Rechnungen bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen, zu Problemen kommen. Sachbearbeiter sind häufig keine medizinischen Fachkräfte und kennen die speziellen osteopathischen Begriffe nicht oder können deren medizinische Relevanz nicht immer nachvollziehen. Dies kann zu einer verzögerten oder abgelehnten Erstattung führen.
Warum es zu Problemen kommen kann
Unbekannte Fachbegriffe
Begriffe wie „viszerale Therapie“ oder „craniosacrale Therapie“ sind für Fachleute klar, können aber für Sachbearbeiter unverständlich sein. Da deren medizinisches Fachwissen häufig auf allgemeineren Grundlagen beruht, können detaillierte oder spezielle Behandlungsbegriffe unklar sein.
Keine spezifischen Abrechnungsziffern im GebüH
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) enthält keine speziellen Ziffern, die direkt auf osteopathische Teilbereiche zugeschnitten sind. Dies führt dazu, dass die verwendeten Ziffern für Sachbearbeiter in Bezug auf spezielle Begriffe schwer nachvollziehbar sein können.
Erstattungspolitik der Versicherer
Einige Versicherer sind restriktiver bei der Erstattung von osteopathischen Leistungen, wenn die Behandlung nicht verständlich dokumentiert ist oder wenn sie den Eindruck erweckt, nicht medizinisch notwendig zu sein.
Optimierung der Rechnungsstellung – Praktische Tipps
Passende GebüH-Ziffern wählen
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie Ziffern aus dem GebüH verwenden, die für Sachbearbeiter nachvollziehbar sind. Da spezifische osteopathische Behandlungsformen wie die „viszerale Therapie“ oder „craniosacrale Therapie“ im GebüH nicht direkt erfasst sind, können allgemeiner gefasste Ziffern genutzt werden, z. B.:
GebüH 31 (Manuelle Therapie)
Diese Ziffer eignet sich für viele osteopathische Behandlungen, da sie den Bereich der manuellen Therapien abdeckt und häufig von Sachbearbeitern anerkannt wird.
GebüH 19 (Allgemeine Behandlung)
Diese Ziffer ist für umfassendere, ganzheitliche Behandlungen geeignet.
Verständliche und klar definierte Abrechnungsziffern verwenden
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) enthält keine speziell auf osteopathische Teilbereiche zugeschnittenen Ziffern. Daher ist es ratsam, allgemeinere Ziffern zu nutzen, die den Charakter der Behandlung gut erfassen und von Sachbearbeitern leichter verstanden werden können. Dies erleichtert die Bearbeitung Ihrer Rechnungen und verbessert die Akzeptanz bei den Kostenträgern.
Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit
Begründen Sie, warum die gewählte Therapieform für den Patienten notwendig ist und welche Beschwerden sie behandelt. Eine präzise, nachvollziehbare Dokumentation kann die Erstattungsfähigkeit verbessern.
Rücksprache mit den Patienten
Weisen Sie Patienten darauf hin, dass manche Begriffe auf der Rechnung möglicherweise für Versicherungen nicht sofort verständlich sind und es zu Rückfragen kommen kann. Dies bereitet die Patienten besser vor und kann Missverständnissen vorbeugen.
Fazit
Die gezielte Wahl der GebüH-Ziffern, eine klare Beschreibung der Behandlung und eine umfassende Dokumentation erleichtern die Bearbeitung Ihrer Rechnungen durch Sachbearbeiter. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer schnellen und reibungslosen Erstattung und Ihre Leistungen werden besser anerkannt.